Grundsätzlich steht die medipay Teilzahlung allen Personen offen, die ihren Erstwohnsitz im Inland und keine negativen Schufa-Eintragungen haben, berufstätig oder Rentner sind und ein frei verfügbares Einkommen haben.
Bei Studenten/Auszubildenden oder Hausfrauen kann gegebenenfalls ein zweiter Darlehensnehmer (Elternteil, Kind, Ehepartner oder Lebensgefährte aus dem selben Haushalt) hinzugenommen werden, wenn die vorgenannten Anforderungen bei ihm erfüllt sind.